Das Bestellerprinzip für Maklerleistungen bei Vermietungen von Wohnobjekten tritt ab dem 1. Juli 2023 in Österreich in Kraft und wird für Vermieter und Mieter gleichermaßen Änderungen bringen. Bisher war es üblich, dass die Kosten für die Leistungen des vermittelnden Maklers vom Mieter getragen wurden. Dies entsprach meist einer Höhe von 2 Bruttomonatsmieten. Ab dem Inkrafttreten des Bestellerprinzips wird der Auftraggeber für die Kosten des Maklers verantwortlich sein, was in der Regel der Vermieter ist, da er den Makler mit der Vermarktung und Vermietung der Wohnung beauftragt.Das Bestellerprinzip wird für alle Wohnobjekte gelten, die zur Vermietung stehen, unabhängig davon, ob es sich um private Vermietungen oder um Vermietungen durch Immobilienunternehmen handelt. Gewerbeimmobilien und gewerbliche Vermietungen sind jedoch von der Regelung ausgenommen. Auch der Verkauf von Immobilien ist vom Bestellerprinzip nicht betroffen.Für Vermieter bedeutet dies, dass sie in Zukunft die Maklerprovision zahlen müssen, wenn sie einen Makler mit der Vermietung ihrer Wohnung beauftragen. Allerdings können Vermieter die Maklerprovision in der Regel auf den Mietpreis umlegen. Mieter hingegen werden von den Änderungen profitieren, da sie in Zukunft nicht mehr für die Leistungen des vermittelnden Maklers bezahlen müssen.Für Makler bedeutet das Bestellerprinzip eine Veränderung in ihrem Geschäftsmodell. Sie müssen nun vermehrt darauf achten, Vermieter als Kunden zu gewinnen und ihnen ihre Dienstleistungen anbieten. Bisher haben viele Makler hauptsächlich mit Mietern zusammengearbeitet, da diese die Kosten für ihre Leistungen getragen haben. In Zukunft wird es jedoch wichtig sein, Vermieter als Kunden zu gewinnen, um weiterhin erfolgreich zu sein.Wir bei Alexander Ringsmuth Immobilien sind uns der Auswirkungen des Bestellerprinzips bewusst und stehen unseren Kunden gerne zur Seite. Wir sind Experten auf dem Gebiet der Immobilienvermittlung und haben jahrelange Erfahrung im Umgang mit Vermietungen und Verkäufen von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Wir sind nicht dazu da, das Bestellerprinzip zu lieben, aber wir werden sicherstellen, dass es für unsere Kunden so wenig wie möglich spürbar wird.Wir beraten unsere Kunden gerne zu allen Fragen rund um das Bestellerprinzip und helfen bei der Umsetzung der neuen Regelungen. Wir arbeiten mit Vermietern und Mietern gleichermaßen zusammen und haben das Ziel, für beide Seiten die bestmögliche Lösung zu finden. Wir sind immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und passen uns schnell an Änderungen an, um unseren Kunden den bestmöglichen Service zu bieten.