Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip für Maklerleistungen bei Vermietungen von Wohnobjekten tritt ab dem 1. Juli 2023 in Österreich in Kraft und wird für Vermieter und Mieter gleichermaßen Änderungen bringen. Bisher war es üblich, dass die Kosten für die Leistungen des vermittelnden Maklers vom Mieter getragen wurden. Dies entsprach meist einer Höhe von 2 Bruttomonatsmieten. Ab dem Inkrafttreten […]